FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen
Häufige Fragen & Antworten
Wir haben eine Sammlung von häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie hier keine Antwort finden, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Es ist ratsam sich ein Rezept beim Arzt zu holen, da der Arzt die Diagnose stellt. Mit Rezept übernimmt die Krankenkasse den Großteil der Kosten. Allerdings kann es zusätzlich zur Rezeptgebühr zu einem wirtschaftlichen Aufschlag kommen.
Gesetzlich Versicherte zahlen die Rezeptgebühr und einen wirtschaftlichen Aufschlag, der individuell abgesprochen wird und in der Regel zwischen 30-60 € liegt. Allerdings ist auch ein sogenanntes Kassenmodell möglich, bei dem nur die Rezeptgebühr zu entrichten ist, sofern man nicht von der Rezeptgebühr befreit ist.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schwangere und Personen, die einen Befreiungsausweis der Krankenkasse haben.
Die Krankenkasse zahlt den Großteil der Kosten für 2 Paar Einlagen im Jahr. Benötigt man mehr Einlagen, ist es als Privatleistung selbstverständlich möglich.
Als Erstversorgung sind nach Genehmigung der Krankenkasse 2 Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe möglich. Nach 2 Jahren Gebrauch, werden die Straßenschuhe erneuert, nach 4 Jahren zusätzlich auch die Hausschuhe.
Ja, es ist für jede Maßschuhversorgung ein Rezept erforderlich. Wir reichen für Sie den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Nach Genehmigung besprechen wir dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
Nach Genehmigung der Krankenkasse zahlt der Kunde 76,00 Euro Gebrauchsgegenstandswert und 10,00 Euro Rezeptgebühr. In Summe also 86,00 Euro. Gegebenenfalls ist ein individueller Aufpreis erforderlich, wenn das Schaftmodell sehr aufwendig ist und die Kosten der Krankenkasse übersteigt. Hierüber werden Sie jedoch ausführlich beraten.
Man kann 2 Paar Kompressionsstrümpfe im Jahr bekommen. Bei flachgestrickten Strumpfversorgungen sind bei Maßveränderungen auch mehr Versorgungen möglich. Dazu beraten wir sie individuell.
Auch hier zahlt die Krankenkasse nach Ausstellung eines Rezeptes 3 Paar als Erstversorung und in jedem weiteren Jahr 2 Paar. Benötigt man mehr, ist es wieder als Privatleistung möglich.